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Krankenversicherungen führen Kunden mittels Fallpauschale hinters Licht

Geschrieben von Martin   
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Finanziell lohnend bis zum Tode lautet die Devise.
Sollten Sie einmal das Pech haben als im Ausland lebender oder arbeitender Versicherungsnehmer bei einer deutschen (und eingen europäischen) Versicherung versichert zu sein, und in die undankbare Situation eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland zu geraten, so ziehen Sie sich warm an, denn sie müssen mit dem äussersten rechnen.

Wir zeigen anhand eines Beispiels wie sie zum Spielball der Interessen werden und am Schluss, bedingt durch die Fallpauschale, vor einem Scherbenhaufen stehen.
Nehmen wir an sie befinden sich im Ausland, leben oder arbeiten sogar dort und sind weiterhin in Deutschland versichert. An einem schönen Tag machen sie eine Radtour bei der es zu einem folgenschweren Unfall kommt. Bewusstlos werden sie in ein (im günstigsten Fall) Krankenhaus gebracht von dem sie wissen, dass die dort erbrachten Leistungen und Kosten ähnlich denen der in Deutschland anfallenden Kosten wären. Das bestimmt man normalerweise als Laie, indem man die Kosten für die Zimmer miteinander vergleicht, denn vielmehr wird man ihnen an Informationen nicht zukommen lassen. Niemand wir ihnen im vorhinein die Abrechnungsmethoden oder die Honorare der Ärzte mitteilen, welche auch logischerweise von Fall zu Fall verschieden sind.
Bei der Einlieferung in das Krankenhaus werden Angehörige eine Schuldanerkennungsunterschrift gegenüber dem Krankenhaus leisten müssen, die mit den Einlieferungspapieren einhergeht.
Die Diagnose stellt fest, sie haben einen doppelten, komplizierten Armbruch, Schädelbasisbruch, Blut in den Lungen und eine grossen Anzahl von Hämatomen, Stauchungen, Prellungen, Schnitt- und Risswunden, die in mühsamer Kleinarbeit wieder zusammengefügt werden müssen. Die ersten Tage verbringen sie im Koma.
Nach einer Anzahlung, die das Krankenhaus schon in den ersten Stunden verlangt, (mehrere tausend Dollar) steigen die Kosten derweil weiter an – die ersten Stunden sind die teuersten. Ihre Angehörigen versuchen währenddessen Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufzunehmen und um Unterstützung für die schon entstandenen Kosten zu bitten (Abschlag). Die Krankenkasse lässt diese Bitte kalt und das hat seinen Grund. Sie sind nämlich von vorn herein nicht bereit die später entstandenen Kosten zu übernehmen zu wollen oder wenn, dann nur zu einem geringen Bruchteil, das wissen sie genaustens. Würden sie schon vorher einen Teil der Kosten übernehmen bekämen sie diese niemals mehr zurückerstattet. So liegt es im Interesse der Kassen den Versicherungsnehmer hinzuhalten, und der darf weiterhin mit der Geschäftsführung des Krankenhauses die Verhandlungen  führen, das heisst in diesem Falle vertrösten. Sind sie dazu in der Lage? Oder brauchen sie einen Anwalt? Bedenken sie, die Kosten laufen weiter und andere kommen hinzu.
Die Kosten steigen derweil weiter an, Rechnungen werden ihnen fast täglich präsentiert, sie belaufen sich schon auf mehr als 15.000 Euro, die Versicherung bleibt weiter stumm. Langsam wird ihnen die Sache zu mulmig, dem Patienten geht es mittlerweile schon besser, man versucht die Ärzte zu nötigen eine schnellere Entlassung voranzutreiben, der diese dann auch zustimmen. EIN FEHLER wie wir später sehen.
Die Geschehnisse nehmen ihren Lauf. Als Versicherungsnehmer werden sie sich daran machen die nun entstandenen Kosten von über 20.000 Euro bei der Versicherung einzufordern. Das kostet allerdings Geld. Übersetzungen der Klinik und der Arztberichte usw. müssen angefertigt und teuer versandt werden. Ab einem Rechnungsbetrag, der die 500 Eurogrenze übersteigt, sind sie verpflichet die Dokumente in deutscher Sprache vorzulegen.
Nach einer “angemessenen” Zeitdauer von sechs Wochen nach Erhalt der Dokumente schickt ihnen dann die Versicherung eine Abrechnung, in der sie bereit ist DEN FÜNFTEN TEIL der angefallenen Kosten zu übernehmen. Das Geld mit dem sie nun rein gar nichts anfangen können wird auf ihr Konto transferiert. Die Versicherung tritt nämlich nicht mit dem Krankenhaus in Kontakt wie man annehmen könnte, nein, sie werden als Vermittler zweier grosser Gesellschaften missbraucht und geraten so als Laie zum Spielball der Interessen.
Warum schon vorher einen Abschlag zahlen, wenn die Versicherung sowieso nur bereit ist einen kleinen Teil der Kosten zu übernehmen?
Hintergrund ist die sogenannte Fallpauschale. Was ist eine Fallpauschale, auch DRG, Diagnosis-related Groups, genannt?
Die Fallpauschale ist eine Form der Vergütung von Leistungen im Gesundheitssystem. Im Gegensatz zu zeitraumbezogenen Vergütungsformen (wie tagesgleiche Pflegesätze) oder einer Vergütung einzelner Leistungen (Einzelleistungsvergütung) erfolgt bei Fallpauschalen die Vergütung von medizinischen Leistungen pro Behandlungsfall. (Wikipedia)
Diese Form der Abrechnung gilt aber nur in einigen Ländern (Schweiz, Australien, Deutschland usw,) In dem Rest der Welt ist diese Form der Abrechnung unbekannt. Es wird noch ähnlich der alten Gebührenordnung abgerechnet.
Nach dem marktwirtschaftlichen Prinzip der Kostenminimierung und der Gewinnoptimierung werden Patienten nicht behandelt sondern misshandelt, finanziell lohnend bis zum Tode, wie es Paul Vogt vom Herz-Gefässzentrum Zürich passend formuliert hat.
In seinem Bericht, in dem er anschaulich praktische Beispiele aus dem Klinikalltag erläutert, werden die Ungereimtheiten des Systems der Fallpauschale offengelegt. Auf den oben angeführten Fall bezogen, bedeuted dies u. a., wenn der Patient frühzeitig entlassen wird oder aber auch zu lange in der Klinik verbleiben muss, so werden die Kosten dem Versicherungsnehmer nach einem Schlüsselsystem teilweise zu Lasten gelegt (wieso eigentlich bei kürzerer Dauer?). Denn bei der Fallpauschale gibt es eine Mindestverweildauer und eine Höchstverweildauer, die man weder unter- noch überschreiten darf ohne negative Auswirkungen bei der Abrechnung zu erfahren.
Die oben gestellte Diagnose hatte den Nachteil (als könne man diese beeinflusssen), dass es sich dabei um mehrere Fälle gleichzeitig gehandelt hatte, die nach dem deutschen System einzeln abgerechnet werden und dafür gibt es die sogenannten Fallpauschalsätze.
Einmal Batterien austauschen 60 Euro, Luftfilter auswechseln 50 Euro, Check 20 Euro.
Komplizierte ineinander verflochtene Probleme, die bei solchen mehrstündigen Operationen auftreten, werden mit einem Prozentsatz von einem Bürokraten mit dem wohlklingenden Namen Medizincontroller abgerechnet.
Es wäre also groteskerweise besser nach der Behandlung des schwersten Falles entlassen zu werden, um danach wieder eingeliefert zu werden und so weiter bis alle Wunden verheilt sind. So bekämen sie dann etwas mehr Geld von der Versicherung gezahlt, weil die Versicherung jeden Fall einzeln abrechnen muss. Die auftretenden Differenzen bei den Abrechnungen sind enorm und nur mit einem gut gefüllten Geldbeutel zu bezahlen.
Es ist daher unmöglich weiter bei einer deutschen Versicherung Kunde zu bleiben, wenn man die Absicht hat im Ausland zu leben oder zu arbeiten (Achtung Auslandskrankenversicherung!!!!) solange die Abrechungssysteme nicht koordiniert oder akzeptiert werden. Die zu leistenden Beiträge bei den deutschen Versicherungen sind allemal höher als im aussereuropäischen Ausland, die Zahlungsmoral allerdings lässt mehr als zu wünschen übrig.
Wenn sie nun denken es handele sich bei den oben genannten Versicherungen um irgendeine exotische Billigversicherung aus dem Ausland so sehen sie sich getäuscht. Alle alteingesessenen Versicherungskonzerne, auch Beamtenkrankenkassen wie z. B. die Postbeamtenkrankenkasse verfahren nach dem Muster der Fallpauschale und legen so bewusst ihre Kunden herein.
Kritik an der Fallpauschale:

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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 17. Juli 2010 )
 
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